
Konditionen
Finanzierung
Ich bin zur Abrechnung der psychologischen Psychotherapie über die Grundversicherung zugelassen. Dafür benötige ich eine ärztliche Anordnung.
Unter bestimmten Bedingungen übernehmen die IV, die Opferhilfe oder die Unfallversicherung einen Teil der Kosten. Erkundigen Sie sich bei der entsprechenden Institution.
Selbstverständlich können Sie die Kosten auch als SelbstzahlerIn tragen.
Tarife
Bei der Abrechnung mit der Grundversicherung oder der IV gelten die kantonalen Tarife.
Bei der Abrechnung als SelbstzahlerIn gelten die folgenden Tarife:
Therapien im Einzelsetting dauern in der Regel 50 Minuten, der Ansatz dafür beträgt 160 CHF. Länger dauernde Gespräche können vereinbart werden.
Paar- und Familiengespräche dauern in der Regel 75 Minuten, der Ansatz dafür beträgt 240 CHF.
Arbeiten ausserhalb der Sitzungen wie längere Telefonate, Berichte, Korrespondenz per Brief oder E-Mail werden nach Zeitaufwand verrechnet.
Terminabsagen
Sitzungen können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden.
Bei kurzfristigeren Abmeldungen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt.
Bei Nichterscheinen ohne Abmeldung wird der volle Ansatz in Rechnung gestellt.
Diese Kosten müssen privat bezahlt werden, sie werden nicht von der Krankenkasse übernommen.