Konditionen

 

Finanzierung

Ich bin zur Abrechnung der psychologischen Psychotherapie über die Grundversicherung zugelassen. Dafür benötige ich eine ärztliche Anordnung.

Unter bestimmten Bedingungen übernehmen die IV, die Opfer­hilfe oder die Unfall­versicherung einen Teil der Kosten. Erkundigen Sie sich bei der entsprechenden Institution.

Selbst­verständlich können Sie die Kosten auch als Selbst­zahlerIn tragen.

 

Tarife

Bei der Abrechnung mit der Grundversicherung oder der IV gelten die kantonalen Tarife.

Bei der Abrechnung als SelbstzahlerIn gelten die folgenden Tarife:

  • Therapien im Einzel­setting dauern in der Regel 50 Minuten, der Ansatz dafür beträgt 160 CHF. Länger dauernde Gespräche können verein­bart werden.

  • Paar- und Familien­gespräche dauern in der Regel 75 Minuten, der Ansatz dafür beträgt 240 CHF.

  • Arbeiten ausserhalb der Sitz­ungen wie längere Telefonate, Berichte, Korrespondenz per Brief oder E-Mail werden nach Zeit­aufwand verrechnet.

 

Terminabsagen

Sitzungen können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kosten abgesagt werden.

Bei kurz­fristigeren Abmeldungen wird der halbe Tarif in Rechnung gestellt.

Bei Nicht­erscheinen ohne Abmeldung wird der volle Ansatz in Rechnung gestellt.

Diese Kosten müssen privat bezahlt werden, sie werden nicht von der Krankenkasse übernommen.